BMF: Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme
Die Finanzverwaltung hat nun eine Nichtbeanstandungsregelung veröffentlicht. Demnach wird es zur Umsetzung einer flächendeckenden Aufrüstung elektronischer Aufzeichnungssysteme nicht beanstandet, wenn diese elektronischen Aufzeichnungssysteme längstens bis zum 30.9.2020 noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen.