BMF: BMG für die private Nutzung von Elektrofahrzeugen, Hybridelektrofahrzeugen, Elektrofahrrädern und Fahrrädern sowie für die Überlassung von Elektrofahrrädern und Fahrrädern an Arbeitnehmer
Mit Schreiben vom 7.2.2022 bezieht die Finanzverwaltung Stellung zur umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für die private Nutzung von Elektrofahrzeugen, Hybridfahrzeugen, Elektrofahrrädern und Fahrrädern sowie für die Überlassung von Elektrofahrrädern und Fahrrädern an Arbeitnehmer. [...]

