BMF: Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c EStG
Das BMF verlängert die Tarifermäßigung nach § 32c EStG für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Die Regelung gilt bis einschließlich 2028.
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Der BFH hat entschieden: E-Mails sind Handels- und Geschäftsbriefe. Sie unterliegen damit der Aufbewahrungspflicht und müssen im Prüfungsfall vorliegen.
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Das neue Steueränderungsgesetz 2025 ist beschlossen. Es bringt wichtige Änderungen bei Pauschalen und Freibeträgen mit sich.
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Niedersachsens Finanzämter haben das Verfahren zur Körperschaftsteuer weitgehend digitalisiert. Bescheide werden nun direkt über ELSTER zugestellt.
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Über 40.000 Teilnehmer:innen besuchen jährlich unsere Seminare und Webinare. Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht über unser Seminarangebot.