Kategorie: iFrame

TaxReady – das Angebot zur Mandantenfortbildung mit neuen Inhalten

TaxReady, die Fortbildungsplattform für Mandantenunternehmen wird ständig erweitert und bietet Ihnen jetzt wieder neue Inhalte: Praxisnahe Inhalte zu Buchführung, Belegen und digitalen Prozessen bereiten Mandanten gezielt vor – ohne Beratung zu ersetzen. Für Kanzleien bedeutet das: weniger Rückfragen, geringere Fehlerquoten und mehr Zeit für wertschöpfende Beratung.

2026-05-29T16:14:20+02:0029.05.2026|Aktuelles, iFrame, Meldungen|

Offene Stellen, volle Schreibtische — wie Kanzleien jetzt gegensteuern.

Der Fachkräftemangel in Steuerkanzleien ist kein drohendes Szenario mehr — er ist längst Alltag. Laut aktuellem Branchenbericht bleiben Stellen im Steuerwesen im Schnitt über fünf Monate unbesetzt. Die Folge: Überlastung, Fluktuation, Mandantenunzufriedenheit.   Am 30. April 2026 bringt das talents4TAX festival in Hamburg zusammen, was Kanzleien jetzt brauchen: konkrete Recruiting-Strategien, Employer-Branding-Impulse und HR-Konzepte, die in der Praxis funktionieren — von Kolleginnen und Kollegen, die dieselben Herausforderungen kennen.  

2026-03-20T16:24:40+01:0020.03.2026|Aktuelles, iFrame, Meldungen|

Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Steuerberater und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften

Die seit dem 25. Mai 2018 anzuwendende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäi- schen Union (EU) gibt europaweit einheitliche Vorgaben an den Umgang mit personenbezogenen Daten. Um dem Berufsstand der Steuerberater eine praxisgerechte Anwendung der Vorschriften zu ermöglichen, haben die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und der Deutsche Steuerberaterver- band e.V. (DStV) gemeinsame Praxishilfen entwickelt, die insbesondere den kleinen und mittelstän- dischen Kanzleien bei der Organisation ihrer datenschutzrelevanten Arbeitsprozesse helfen sollen.

2026-03-02T10:08:00+01:0002.03.2026|Aktuelles, iFrame, Meldungen|

BFH: Feier des Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers führt nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn

Trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den Ruhestand, führen diese Kosten bei dem Ausscheidenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt. Dies hat der BFH mit Urteil vom 19.11.2025 entschieden.

2026-02-26T15:56:23+01:0026.02.2026|Aktuelles, iFrame, Meldungen|
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