Aktuelle Seminartermine – Stand August 2026
Über 40.000 Teilnehmer:innen besuchen jährlich unsere Seminare und Webinare. Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht über unser Seminarangebot.
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Das Golfturnier für Mitglieder und Freunde des Verbandes findet am 11. September 2026 ab 12.30 Uhr im Golf Club Hardenberg e.V. statt.
Gute Arbeit ist in Ihrer Kanzlei vermutlich Standard. Aber weiß der Arbeitsmarkt das auch?
Der BFH hat mit Urteil vom 19.05.2026 – VIII R 33/24 entschieden, dass für eine Unterbeteiligung an einem Kapitalgesellschaftsanteil – unabhängig davon, ob es sich um eine typische oder atypische Unterbeteiligung handelt – die Besteuerungsgrundlagen nicht gesondert und einheitlich festzustellen sind.
Mit Urteil vom 22.04.2026 – III R 7/24 hat der BFH entschieden, dass die Ausbildung zum Rettungssanitäter trotz ihrer berufsqualifizierenden Wirkung nicht als Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG gilt, weil sie kürzer als ein Jahr dauert.
Nach der Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale durch das Jahressteuergesetz 2025 werden auch die Steuerfreibeträge für Personen mit kommunalen Mandaten angehoben. Damit wird der ehrenamtliche Einsatz im kommunalen Bereich anerkannt und wertgeschätzt. Die Stärkung des Ehrenamts ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung.
Die Mitteilung der Identifikationsnummer ist in der Regel das erste Schreiben des Staates, das Eltern für ihr neugeborenes Baby in Deutschland erhalten. Ebenso bekommen Bürgerinnen und Bürger, die neu nach Deutschland kommen, dieses Schreiben von der Finanzverwaltung.
Die TAXarena kehrt am 17. März 2027 nach Hannover zurück – und wird größer, digitaler und praxisnaher denn je!
Das BMF hat mit Schreiben vom 17.7.2026 (IV C 2 – S 2770/00042/002/081) zur Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags sowie zur Personengesellschaft als Organträger Stellung genommen.
Das BMF hat sein Schreiben zur ertragsteuerlichen Beurteilung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte / erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten bei der Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen angepasst.