Kategorie: iFrame

BFH: Feier des Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers führt nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn

Trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den Ruhestand, führen diese Kosten bei dem Ausscheidenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt. Dies hat der BFH mit Urteil vom 19.11.2025 entschieden.

2026-02-26T15:56:23+01:0026.02.2026|Aktuelles, iFrame, Meldungen|

BFH: Private Veräußerungsgeschäfte – Auch Wohnmobil im Hochpreissegment kann ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs sein

Der IX. Senat des BFH hat seine Rechtsprechung zu den Anforderungen an einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG) weiterentwickelt und entschieden, dass auch der Gewinn/Verlust aus dem Verkauf hochpreisiger Wirtschaftsgüter des Alltagsgebrauchs nicht als privates Veräußerungsgeschäft zu besteuern ist (Urteil vom 27.01.2026 - IX R 4/25).

2026-02-26T15:53:25+01:0026.02.2026|Aktuelles, iFrame, Meldungen|

BFH: Steuerliche Anerkennung von arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusagen

Der BFH hat mit Urteil vom 19.11.2025 – I R 50/22 die steuerliche Anerkennung von arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusagen für angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in einigen Punkten erleichtert, aber zugleich auch die Grenzen herausgearbeitet. Wird die einem solchen Geschäftsführer zugesagte Pension ausschließlich durch Umwandlung des für die Geschäftsführertätigkeit vereinbarten Entgelts finanziert, soll die Zusage auch dann fremdüblich und damit grundsätzlich steuerlich anzuerkennen sein, wenn sie ohne Einhaltung einer Probezeit und unmittelbar oder kurze Zeit nach Neugründung der Gesellschaft erteilt worden ist. Voraussetzung für diese Erleichterungen ist aber stets, dass für den Arbeitgeber, also für die Gesellschaft, kein signifikantes Risiko besteht, die künftigen Versorgungsansprüche des Geschäftsführers mitfinanzieren zu müssen (z.B. aufgrund der Gewährung einer Garantieverzinsung, die über dem risikoarmen Marktzins liegt).

2026-02-20T14:37:11+01:0020.02.2026|Aktuelles, iFrame, Meldungen|

BFH: Pensionszusagen an Gesellschafter: Wie hoch darf der Zinssatz für eine auf Entgeltumwandlung beruhende Pensionszusage sein?

Mit Urteil vom 17.12.2025 - I R 4/23 hat der BFH über die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen zugunsten zweier bei einer GmbH angestellten Gesellschafter entschieden. Es ging es um die Frage, ob ein vereinbarter Zinssatz von 6 % bei durch Entgeltumwandlung finanzierten Versorgungszusagen als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert werden kann. Die zugesagten Betriebsrenten sollten in der Weise finanziert werden, dass die Gesellschafter zugunsten der Renten auf einen Teil ihrer Arbeitslöhne (Urlaubs- und Weihnachtsgelder) verzichten (sogenannte Entgeltumwandlung). Die GmbH hatte sich verpflichtet, den auf diese Weise aufzubauenden Kapitalstock mit 6 % per annum zu verzinsen. Im Gegensatz dazu erhielt ein gesellschaftsfremder Arbeitnehmer für seine arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage lediglich eine Verzinsung von 3 % p.a. Das Finanzamt sah deshalb den den Gesellschafter-Arbeitnehmern zugebilligten Zinssatz als überhöht an und behandelte die von der GmbH für die künftigen Renten gebildeten Rückstellungen als verdeckte Gewinnausschüttungen, soweit die Verzinsung mehr als 3 % per annum beträgt.

2026-02-20T14:34:15+01:0020.02.2026|Aktuelles, iFrame, Meldungen|

BFH: Zur Anwendung der sogenannten modifizierten Trennungstheorie

Der IV. Senat des BFH bekräftigt erneut seine Auffassung, dass bei teilentgeltlichen Übertragungen nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG die sogenannte modifizierte Trennungstheorie anzuwenden ist. Danach wird der Buchwert des übertragenen Wirtschaftsguts bis zur Höhe des vereinbarten Entgelts dem entgeltlichen Teil zugeordnet; nur der darüberhinausgehende Anteil entfällt auf den unentgeltlichen Teil. In der Folge müssen stille Reserven in diesen Konstellationen nicht zwingend aufgedeckt werden. Ob und wie die Finanzverwaltung auf diese Rechtsprechung reagieren wird, bleibt offen.

2026-02-20T14:32:20+01:0020.02.2026|Aktuelles, iFrame, Meldungen|

BFH: Grunderwerbsteuerrechtliche Anzeigepflicht eines Notars: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis

Kommt ein Notar seiner Pflicht zur Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrEStG nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Zwei-Wochen-Frist nach, kann er keinen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO in die versäumte Anzeigepflicht stellen. Dies hat der BFH mit Urteil vom 08.10.2025 – II R 22/23 entschieden.

2026-02-13T12:03:32+01:0013.02.2026|Aktuelles, iFrame, Meldungen|
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