Die Themen Aktuelles Steuerrecht 1/2021 stehen fest
Im Rahmen der Seminarreihe Aktuelles Steuerrecht 2021 werden beim ersten Termin die folgenden Themen behandelt!
Im Rahmen der Seminarreihe Aktuelles Steuerrecht 2021 werden beim ersten Termin die folgenden Themen behandelt!
Das BMF hat gemäß § 14 Absatz 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt.
Urenkeln steht für eine Schenkung jedenfalls dann lediglich der Freibetrag in Höhe von 100.000 € zu, wenn Eltern und Großeltern noch nicht vorverstorben sind. Das hat der BFH mit Beschluss vom 27.07.2020 - II B 39/20 (AdV) in einem Eilverfahren entschieden.
Wie der BFH mit Urteil vom 17.06.2020 entschieden hat, können auch unbekannte Erben zur Erbschaftsteuer herangezogen werden. Zumindest dann, wenn ausreichend Zeit bestand, die wahren Erben zu ermitteln, dies aber nicht gelungen ist.
Hat ein Betrieb binnen zweier Jahre vor einem Erbfall oder einer Schenkung Verwaltungsvermögen aus Eigenmitteln erworben oder umgeschichtet, fällt insoweit die erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Begünstigung des Betriebsvermögens fort.
In Kooperation mit dem Richard Boorberg Verlag gibt der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt eine besonders preisgünstige und benutzerfreundliche Sonderedition der Steuergesetze 2021 heraus. Enthalten sind alle aktuellen Änderungen, ein Stichwortverzeichnis und ein Online-Service.
Die Pandemie ist zur Wirtschaftskrise erwachsen. Mit aller Kraft versucht die Bundesregierung, die Schäden zu begrenzen – auch mit steuerlichen Hebeln. Bereits die Anhörung im Deutschen Bundestag zum 1. Corona-Steuerhilfegesetz offenbarte, welche Herausforderungen sich dabei ergeben.
Kosten eines Zivilprozesses, in dem ein Erbe vermeintliche zum Nachlass gehörende Ansprüche des Erblassers geltend gemacht hat, sind als Nachlassregelungskosten vom Erwerb von Todes wegen abzugsfähig; die faktische "Steuerfreiheit" bei misslungener Rückforderung steht dem Abzug nicht entgegen.
BFH: Pflegekosten für die Grabstätte Dritter als Nachlassverbindlichkeiten Aufwendungen für die Pflege einer Wahlgrabstätte, in der nicht der Erblasser, [...]
Zur Förderung und Unterstützung des gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe der von der Corona-Krise Betroffenen werden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bestimmte Verwaltungsregelungen getroffen.