Gibt es noch Arbeitslohn von dritter Seite?
Das FG Köln hat mit Urteil v. 11. Oktober 2018 eine für die Praxis bedeutsame Entscheidung getroffen. Im Urteilsfall ging es um die Gewährung eines am Markt sonst nicht erzielbaren Rabatts eines Automobilherstellers. Er gewährte aber nicht den Mitarbeitern des eigenen Unternehmens diesen Rabatt.