Kategorie: Einkommen- und Lohnsteuer

BFH: Umorientierung während einer mehraktigen einheitlichen Erstausbildung

Nimmt ein volljähriges Kind nach Erlangung eines ersten Abschlusses in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang eine nicht unter § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG fallende Berufstätigkeit auf, erfordert es, zwischen einer mehraktigen einheitlichen Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit und einer berufsbegleitend durchgeführten Weiterbildung (Zweitausbildung) abzugrenzen.

2021-06-07T12:24:29+02:0005.03.2020|Aktuelles, Einkommen- und Lohnsteuer, iFrame, Meldungen|
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