Kategorie: Einkommen- und Lohnsteuer

BMF: Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nach § 32c EStG

Die Europäische Kommission hat am 30. Januar 2020 durch Beschluss festgestellt, dass es sich bei § 32c EStG um eine mit dem Binnenmarkt vereinbare Beihilfe handelt. Sie ermöglicht eine durchschnittliche Besteuerung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft für einen Betrachtungszeitraum von drei Jahren.  

2021-06-07T08:03:32+02:0024.09.2020|Aktuelles, Einkommen- und Lohnsteuer, iFrame, Meldungen|

Tantieme und Zuflusszeitpunkt

Der BFH hat entschieden, dass eine verspätete Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a Abs. 2 GmbHG auch im Falle eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers nicht per se zu einer Vorverlegung des Zuflusses einer Tantieme auf den Zeitpunkt führt, zu dem die Fälligkeit bei fristgerechter Aufstellung des Jahresabschlusses eingetreten wäre.

LStN: Besteuerung des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bei Homeoffice-Tätigkeit infolge der Corona-Pandemie

Das Landesamt für Steuern Niedersachsen weist darauf hin, dass (derzeit) im Bereich der Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer keine neuen Regelungen mit der Corona-Pandemie geplant sind. Vielmehr ist weiterhin das BMF-Schreiben v. 4.4.2018 (BStBl I 2018, 592) anzuwenden.

2021-06-04T06:49:09+02:0003.09.2020|Aktuelles, Einkommen- und Lohnsteuer, iFrame, Meldungen|

Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Familienheimfahrten mit teilentgeltlich vom Arbeitgeber überlassenen Firmenwagen

Soweit ersichtlich als erstes Finanzgericht hat der 9. Senat des Niedersächsischen FG im Urteil vom 8. Juli 2020 (9 K 78/19) zu der Frage Stellung genommen, ob ein Abzug von Aufwendungen für wöchentliche Familienheimfahrten auch dann aufgrund der Vorschrift des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 8 EStG ausgeschlossen ist.

2021-06-04T06:49:12+02:0029.08.2020|Aktuelles, Einkommen- und Lohnsteuer, Meldungen|

BFH: Gewinnerhöhende Auflösung einer § 6b EStG-Rücklage bei Verschmelzung

Wird eine GmbH unter Buchwertfortführung zu einem steuerlichen Übertragungsstichtag, der dem Tag nachfolgt, zu dem auch das vierte reguläre Wirtschaftsjahr nach Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG endet, verschmolzen, ist die Auflösung der Rücklage (§ 6b Abs. 3 Satz 5 EStG) in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft vorzunehmen.

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