BMF: Vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen von Elektrofahrzeugen
Das BMF hat mit Schreiben vom 29.9.2020 - IV C 5 -S 2334/19/10009 :00 zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 46 EStG und Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG Stellung genommen.