BMF: Änderungen der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1.6.2020
Durch Artikel 7 des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes vom 9. Dezember 2019 (BGBl. Teil I Seite 2053) haben sich mit Wirkung ab 1. Juni 2020 Änderungen des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) ergeben.