Themenübersicht Aktuelles Steuerrecht 1/2026
Aktuelles Steuerrecht 1/2026 bietet einen Überblick über neue steuerliche Regelungen, Urteile und Verwaltungsanweisungen. Die Themenübersicht informiert über alle relevanten Entwicklungen im Steuerrecht.
Aktuelles Steuerrecht 1/2026 bietet einen Überblick über neue steuerliche Regelungen, Urteile und Verwaltungsanweisungen. Die Themenübersicht informiert über alle relevanten Entwicklungen im Steuerrecht.
Der BFH hat mit Urteil vom 30.10.2025 (X R 25/23) entschieden, dass eine einmalige Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung nicht nach der Fünftelregelung (§ 34 EStG) begünstigt besteuert werden kann, wenn sie auf der freien Ausübung eines vertraglich eingeräumten Kapitalwahlrechts des Arbeitnehmers beruht.
Mit der Verlängerung der Steuererklärungsfristen für den Besteuerungszeitraum 2019 hatte der Gesetzgeber Rücksicht auf Erschwernisse genommen, die durch die Corona-Pandemie verursacht waren. Versäumte der Steuerpflichtige allerdings auch diese Fristen, waren zwingend Verspätungszuschläge festzusetzen. Ein Ermessen bestand nicht.
Mit Urteil vom 26.09.2025 (IV R 16/23) hat der BFH entschieden, dass Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO als steuerpflichtige Betriebseinnahmen zu erfassen sind. Die gegenteilige Auffassung, wonach solche Zinsen wegen § 4 Abs. 5b EStG steuerlich zu neutralisieren seien, hat der IV. Senat ausdrücklich zurückgewiesen.
Die Steuergesetze 2026 mit allen Änderungen sind ab sofort erhältlich. Die Textausgabe umfasst die wichtigsten Vorschriften und bietet zusätzlich einen komfortablen Online-Service.
Welche KI-Tools eignen sich wirklich für Recherche und Assistenz in der Steuerberatung? Die Marktübersicht 2026 schafft Orientierung: 11 Lösungen, neutral verglichen nach Einsatzbereichen, Funktionen, Datenschutz, Schnittstellen und Kosten. Kompakt, praxisnah und ohne Ranking, als fundierte Entscheidungsgrundlage für Kanzleien jeder Größe.
Der Neujahrsempfang 2026 im Sprengel Museum Hannover markierte einen gelungenen Auftakt ins neue Jahr. Eindrücke des Abends, besondere Begegnungen und die Atmosphäre der Veranstaltung finden Sie jetzt gebündelt in unserer Bildergalerie.
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Als Veräußerungskosten nach § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG sind nicht sämtliche Steuerberatungskosten ansetzbar. Ein Kostenabzug ist ausgeschlossen, wenn die Beratungskosten für die Ermittlung des Gewinns nach § 17 EStG anfallen.