BFH: „Sensibilisierungswoche“ als Arbeitslohn
Mit der Teilnahme an einer Sensibilisierungswoche wendet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern steuerbaren Arbeitslohn zu. Dies hat der BFH mit Urteil vom 21. November 2018 (Az.: VI R 10/17) zu einem einwöchigen Seminar zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil entschieden.

