SFTCelle: Der wichtige Unterschied zwischen gemeinnützigkeitsrechtlichen und bilanziellen Rücklagen
Gemeinnützige Körperschaften müssen grundsätzlich zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden, dürfen also die Mittel nicht anhäufen, um sie später zu verwenden. Eine Rücklagenbildung ist also – bis auf die gesetzlich definierten Ausnahmen – nicht erlaubt.

