Amtlicher Sachbezugswert und Essenszuschüsse
Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 18. Januar 2019 zur lohnsteuerlichen Behandlung sog. Essenszuschüsse näher Stellung genommen. Konkret geht es um die Behandlung von Zuschüssen, für die der Arbeitgeber keine Papier-Essenmarken (Essensgutscheine, Restaurantschecks) verwendet, die bei einer externen Annahmestelle in Zahlung genommen werden.

