BMF: Anwendung des § 8b Abs. 2 KStG auf Erträge aus Währungssicherungsgeschäften
BMF nimmt Stellung zum BFH-Urteil vom 10.4.2019 – I R 20/16, wonach Gewinne aus Währungssicherungsgeschäften, die ausschließlich zum Ausschluss bzw. zur Minderung des Währungskursrisikos einer konkret geplanten, in Fremdwährung abzuwickelnden Anteilsveräußerung abgeschlossen worden sind, als Bestandteil des Veräußerungspreises im Rahmen der Ermittlung des nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfreien Veräußerungsgewinns zu berücksichtigen sind.