Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen per Gesundheitstelefon
Telefonische Beratungsleistungen, die eine GmbH im Auftrag von gesetzlichen Krankenkassen durch "Gesundheitscoaches“ ausführt, können als umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen gelten. Sofern bestimmte Qualitätsstandards gewährleistet sind, können die steuerfreien telefonischen Beratungen auch von medizinischen Fachangestellten oder Krankenschwestern durchgeführt werden.