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BMF: Nutzungsdauer von Computerhardware und Software

Das BMF hat am 26.2.2021 das angekündigte Schreiben veröffentlicht, das eine einjährige Nutzungsdauer auf digitale Wirtschaftsgüter zulässt (vgl. auch unsere Meldung v. 26.02.2021). Für die im Schreiben näher definierten Wirtschaftsgüter „Computerhardware“ und „Betriebs- und Anwendersoftware“ kann eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden.

2021-06-07T08:01:47+02:0026.02.2021|Aktuelles, Einkommen- und Lohnsteuer, Meldungen|

Verlängerung der Abgabefristen für 2019 ist beschlossene Sache!

Mit dem Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Anfechtungsschutzes für pandemiebedingte Stundungen sowie zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019 hat der Gesetzgeber die Steuererklärungsfrist für den Besteuerungszeitraum 2019 um sechs Monate verlängert.

2021-06-07T12:21:54+02:0022.02.2021|Einkommen- und Lohnsteuer, Mitarbeiter-Info|
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