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Geplante Absenkung der Umsatzsteuersätze

Die Große Koalition hat am 3.6.2020 im Rahmen ihres Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets beschlossen, die Umsatzsteuersätze befristet vom 1.7.2020 – 31.12.2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % zu senken. Für die Entstehung der Umsatzsteuer und die zutreffende Anwendung des Steuersatzes kommt es darauf an, wann die Leistung ausgeführt worden ist.

Umzugskosten und Vorsteuerabzug

Der BFH hat mit Urteil vom 6. Juni 2019 entschieden, dass die vom Arbeitgeber übernommenen Maklerkosten für die Wohnungssuche von Arbeitnehmern weder ein tauschähnlicher Umsatz noch eine Entnahme sind, wenn die Kostenübernahme die Arbeitnehmer veranlassen sollte, unter Inkaufnahme von erheblichen persönlichen Veränderungen, wie sie sich aus einem Familienumzug ergeben, Aufgaben beim Arbeitgeber zu übernehmen.

2021-06-07T12:23:10+02:0008.06.2020|Einkommen- und Lohnsteuer, Mitarbeiter-Info|
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