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Fristverlängerung Steuererklärungen VZ 2019

Erneut hat sich unser Verbandspräsident Christian Böke an Finanzminister Hilbers aus Niedersachsen gewandt und mit Nachdruck eine Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen des VZ bis 31.05.2021 angemahnt. Darüber hinaus fordert Präsident Böke die Einstufung des Berufsstandes als „systemrelevant“.

2020-11-26T07:41:37+01:0026.11.2020|Aktuelles, Meldungen|

NBank: Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe

Die NBank bietet für Unternehmen des Gaststättengewerbes ein neues Investitionsförderprogramm an, wenn diese Unternehmen den wirtschaftlichen Einbrüchen durch die Covid-19-Pandemie durch neue Investitionsvorhaben entgegenwirken wollen. Für investive Qualitätsverbesserung des Angebots können sie einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten.

Außergewöhnliche Belastungen: Prozesskosten nur selten absetzbar!

Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) sind vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können.

2021-06-07T08:02:50+02:0019.11.2020|Einkommen- und Lohnsteuer, Mitarbeiter-Info|

BMF: Einkommenserhöhung durch eine verdeckte Einlage bei Nichtberücksichtigung einer vGA – Nichtanwendungserlass BFH-Urt. v. 13.6.2018 – I R 94/15

Der BFH hat im Urteil vom 13. Juni 2018, I R 94/15 entschieden, dass keine Nichtberücksichtigung i. S. von § 8 Absatz 3 Satz 5 KStG vorliegt, wenn die verdeckte Gewinnausschüttung bei der Veranlagung des Gesellschafters zwar nicht erfasst worden ist, jedoch nach Maßgabe von § 8b Absatz 1 KStG ohnehin hätte außer Ansatz bleiben müssen (2. Leitsatz).

BFH: Keine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für die Reinigung einer öffentlichen Straße (Fahrbahn) und für in der Werkstatt des Handwerkers erbrachte Arbeiten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 13.05.2020 – VI R 4/18 entschieden, dass die Reinigung der Fahrbahn einer öffentlichen Straße nicht als haushaltsnahe Dienstleistung und Handwerkerleistungen, die in einer Werkstatt erbracht werden, nicht nach § 35a EStG begünstigt sind.

2021-06-07T08:02:53+02:0019.11.2020|Aktuelles, Einkommen- und Lohnsteuer, iFrame, Meldungen|
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