Abgabefrist für Umsatzsteuererklärung 2019
Der Bundestag hat am 28.1.2021 das Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO) beschlossen. Mit dem Gesetz soll die Ende Februar 2021 endende Steuererklärungsfrist nach § 149 Abs. 3 AO für den Besteuerungszeitraum 2019 um sechs Monate bis zum 31.8.2021 verlängert werden.

