Kapitalabfindungen berufsständischer Versorgungswerke sind seit 2005 steuerpflichtig; sie sind aber ermäßigt zu besteuern
[vc_row el_class="css_individuell_posts"][vc_column css=".vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}"][vc_column_text] Kapitalabfindungen, die von berufsständischen Versorgungswerken ihren Versicherten gewährt werden, sind steuerpflichtig, wenn sie [...]

