[vc_row el_class=”css_individuell_posts”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text]In der Praxis der Freiberufler hat in den letzten Monaten der Begriff “Bücher führen” für Unklarheiten gesorgt: Als Reaktion auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.7.2010 (Az.: V R 4/09) erläuterte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in seinem Schreiben vom 31.7.2013, unter welchen Voraussetzungen Freiberuflern die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten genehmigt wird (§ 20 S. 1 Nr. 3 UStG). Eine Genehmigung ist danach ausgeschlossen, sobald ein Freiberufler für seine Umsätze Bücher führt. Dabei ist unerheblich, ob die Bücher freiwillig oder auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung geführt werden.
Maßstab: Betriebsvermögensvergleich

Erfreulicherweise beseitigt das BMF die Unklarheiten zum Begriff “Bücher führen” sehr zeitnah. In seinem Antwortschreiben auf eine Eingabe des Landesverbands der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V. stellt das BMF klar, dass nur dann “Bücher geführt” werden, wenn der Freiberufler seinen Gewinn durch den Betriebsvermögensvergleich (§§ 4 Abs. 1, 5 EStG) ermittelt. Das Führen von Aufzeichnungen für die Erstellung einer Einnahme-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) schließt eine Genehmigung nicht aus. Auch das Führen einer OPOS-Liste zur Überwachung der offenen Rechnungen ist für die Gewährung der Ist-Versteuerung unschädlich.
Weiterhin: Ist-Besteuerung bei Gesamtumsatz unter 500.000 Euro
Unberührt von den Neuerungen bleibt die Möglichkeit der Ist-Besteuerung bei einem Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr von nicht mehr als 500.000 Euro (§ 20 S. 1 Nr. 1 UStG). Erfüllt ein Freiberufler diese Voraussetzungen, kann ihm die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten ebenfalls auf Antrag gewährt werden.
Das BMF-Schreiben vom 31.7.2013 (PDF-Datei, 3 Seiten) finden Sie hier…[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row el_class=”meldungen_footer”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text el_class=”meldungen_footer”][shortcode id=”1517″][/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space height=”” el_class=”abstand_content_footer”][/vc_column][/vc_row]