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Auch mit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 gilt es für den Anleger weiterhin, wachsam zu bleiben. Dies besonders in Fällen, in denen zwei oder mehr Depots mit unterschiedlichem Erfolg geführt werden. Befindet sich ein Depot im Minus, findet keine automatische Verrechnung mit gewinnbringenden Depots statt. Dies funktioniert im Rahmen der Einkommensteuererklärung nur, wenn sich der Anleger den Verlust eines Kontos seitens der Bank bescheinigen lässt. Darauf weist der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt hin.

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