Anschaffungsnahe Aufwendungen und ungeplante Renovierungskosten
Nach Auffassung des BFH können auch unvermutete Aufwendungen für Renovierungsmaßnahmen zu anschaffungsnahen Herstellungskosten führen, die lediglich dazu dienen, Schäden zu beseitigen, welche aufgrund des langjährigen vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache durch den Nutzungsberechtigten entstanden sind.