BMF-Schreiben vom 9. April 2020 zur steuerfreien Unterstützungen von Arbeitnehmern aufgrund der Corona-Krise bis zu einem Betrag von 1.500 Euro
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für Beihilfen und Unterstützungen während der Corona-Krise Folgendes.