Informationen zum Umgang mit dem neuartigen Corona-Virus am Niedersächsischen Finanzgericht

 

Das Niedersächsische Finanzgericht hat unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Gesundheitsbehörden weitreichende zusätzliche Maßnahmen zur Minimierung der Infektionsrisiken beschlossen.

Kernbestandteil der Regelung ist die weitgehende Einstellung des Präsenzbetriebes des Finanzgerichts im Zeitraum 23. März 2020 bis voraussichtlich 30. April 2020.

 

 

In diesem Zeitraum gelten folgende Regelungen:

 

Sitzungsbetrieb: Sitzungen werden grundsätzlich nicht mehr durchgeführt. Sollten Sie oder Ihre Mandantinnen oder Mandanten zu einer Verhandlung geladen sein, die weiter durchgeführt wird, und zu einer Risikogruppe zählen (z.B. Vorerkrankung der Atemwege; Altersgruppe ab 65 Jahren) oder von einer Infektion/Krankheitssymptomen oder besonderen Risiken (z. B. Aufenthalt in einem Risikogebiet, Tätigkeit in Heilberufen) betroffen sein, teilen Sie dies bitte unverzüglich dem zuständigen Senat mit.

 

Bearbeitung der Verfahren: Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte, deren Anwesenheit aktuell nicht zwingend erforderlich ist, arbeiten – soweit wie dies rechtlich und tatsächlich möglich ist – in Heimarbeit. Gerichtsakten müssen nach den geltenden Regelungen in Niedersachsen aktuell noch in Papier geführt werden. Es findet zur Vermeidung von Infektionsrisiken kein regelmäßiger Aktentransport zu den Kolleginnen und Kollegen in Heimarbeit statt.

 

Sämtliche Eingänge werden selbstverständlich mit einem Eingangsstempel versehen und derzeit zeitverzögert, aber spätestens nach Wiederaufnahme des regulären Betriebs von den zuständigen Senaten bearbeitet. Bitte überlegen Sie aber generell, ob Vorgänge zurückgestellt werden können! Jedes Schriftstück weniger in den kommenden Wochen hilft, den Betrieb des Gerichts unter den gegebenen Umständen geordnet aufrecht zu erhalten.

 

Akteneinsicht wird schon aus organisatorischen Gründen aktuell nur in absolut dringlichen Fällen gewährt werden können.

 

Erreichbarkeit der Gerichte: Das Fachgerichtszentrum wird für den Publikumsverkehr außerhalb der noch stattfindenden Sitzungen und dem Stellen von Rechtsanträgen geschlossen. Eine Erreichbarkeit des Niedersächsischen Finanzgerichts per Telefon wird zu eingeschränkten Zeiten (in der Regel mindestens werktags 9.00 bis 12.00 Uhr) sichergestellt. Außerdem ist das Niedersächsische Finanzgericht per elektronischem Rechtsverkehr, Fax und Post erreichbar.

Steuerberaterinnen und Steuerberater, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden gebeten, Schriftsätze vorrangig über das besondere elektronische Anwaltspostfach einzureichen. Andere Beteiligte werden um Übersendung per Fax oder Post gebeten. Die Briefkästen der Gerichte werden regelmäßig geleert.

Bitte sehen Sie davon ab, Ihre Schriftsätze nach per Fax oder elektronisch erfolgter Übersendung noch einmal als Doppel per Post an das Gericht zu schicken!

 

Zugang zu den Gerichtsgebäuden: Das Fachgerichtszentrum wird nur für die Sitzungen geöffnet, die weiter durchgeführt werden. Das Stellen von Rechtsanträgen ist möglich, allerdings erfolgt eine Hilfestellung über Telefon.

Alle Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, beim Betreten des Gerichtsgebäudes ihre persönlichen Daten zu hinterlassen, damit sie im Fall eines Infektionsverdachts erreicht werden können. Der Datenschutz ist dabei gewährleistet.

Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, in den letzten 14 Tagen Kontakt zu infizierten Personen gehabt haben oder die an Krankheitssymptomen leiden, werden in jedem Fall gebeten, vom Besuch des Gerichtsgebäudes abzusehen. Ggf. wird ihnen der Zutritt verwehrt werden. Sollten Sie selbst oder Ihre Mandantin oder Ihr Mandant davon betroffen sein und ein weiterer durchzuführender Verhandlungstermin anstehen, nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt mit dem zuständigen Senat auf, damit eine Lösung im Einzelfall gefunden werden kann.

In den Sitzungssälen des Fachgerichtszentrums stehen nur noch wenige Plätze für Zuschauerinnen und Zuschauer zur Verfügung. Ist das Platzkontingent ausgeschöpft, wird weiteren Interessenten der Zugang zum Gerichtsgebäude verwehrt. Wir bitten dringlich, zur Vermeidung von Infektionsrisiken von einem Besuch des Fachgerichtszentrums derzeit abzusehen.

 

Weitere Informationen: Wir werden unser Handeln laufend der sich verändernden Lage anpassen. Sämtliche Informationen dazu erhalten Sie über die Internetseite des Niedersächsischen Finanzgerichts.

Wir möchten noch einmal betonen, dass uns die gravierenden Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen bewusst sind, die aber zur Eindämmung der derzeitigen Pandemie unumgänglich sind. Wir sind uns sicher, dass es auf Grundlage der gewohnt guten Zusammenarbeit zwischen den Steuerberaterinnen und Steuerberatern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und dem Niedersächsischen Finanzgericht gelingen wird, auch diese Herausforderung zu meistern.

 

 

Niedersächsisches Finanzgericht, Pressemitteilung vom 26.3.2020 >>

 

 

 

Stand: 27.3.2020