Bußgeldübernahme und Arbeitslohn
Die Finanzverwaltung hat jüngst darauf hingewiesen, dass der BFH in seinem Urteil vom 14. November 2013 entschieden habe, dass es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn handele, wenn eine Spedition die Bußgelder, die gegen ihre angestellten Fahrer wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten verhängt würden, übernehme.