Geldwerter Vorteil: Mahlzeiten- und Unterkunftsgestellung im Rahmen der 24-Stunden-Pflege
Die Finanzverwaltung hat auf Bund-/Länderebene die lohnsteuerliche Behandlung der Mahlzeiten- und Unterkunftsgestellung zugunsten von 24-Stunden-Pflegekräften abgestimmt. Danach gilt bundeseinheitlich Folgendes!

