BMF: Nachträgliche Anschaffungskosten bei § 17 EStG
Mit Schreiben vom 5.4.2019 hat das BMF Stellung zu den Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung auf die Behandlung nachträglicher Anschaffungskosten im Rahmend es § 17 EStG genommen.
Mit Schreiben vom 5.4.2019 hat das BMF Stellung zu den Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung auf die Behandlung nachträglicher Anschaffungskosten im Rahmend es § 17 EStG genommen.
Am 1. 4. 2019 trat RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke als Hauptgeschäftsführer des DStV und Direktor des Deutschen Steuerberaterinstituts e. V. (DStI), des Fachinstituts des DStV, seinen wohlverdienten Ruhestand an. Über 34 Jahre lang hat er sich mit bewundernswertem Einsatz für den Berufsstand engagiert.
Der BFH hat die Liste der derzeit anhängigen Revisionsverfahren aktualisiert. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung der interessantesten Verfahren aus dem Monat März 2019.
Die Bundessteuerberaterkammer hat eine neunseitige Information zur Mandatsbeendigung und zum Mandatswechsel im Zusammenhang mit elektronischen Datenbeständen veröffentlicht. Es werden folgende Themen behandelt.
In großer Runde hatte sich heute die Geschäftsleitung der DATEV eG mit Präsident Christian Böke verabredet. Mit dabei waren außer Dr. Robert Mayr (Vorstandsvorsitzender der DATEV ) auch Eckhard Schwarzer, Lars Meyer Pries, Hakim Ayaita und Dr. Henning Gulden.
Mir Urteil vom 13.12.2018 – V R 45/17 hat der BFH entschieden, dass ein Berufsverband i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG entgeltliche Leistungen an seine Mitglieder oder Dritte im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs nur erbringen kann, wenn sein Verbandszweck nicht hierauf gerichtet ist, sondern es sich hierbei um eine Nebentätigkeit handelt.
Die gegen den Erblasser festgesetzte Einkommensteuer kann auch dann als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden, wenn der Erblasser noch zu seinen Lebzeiten gegen die Steuerfestsetzung Einspruch eingelegt hat und AdV des angefochtenen Bescheids gewährt wurde.
Mit der Teilnahme an einer Sensibilisierungswoche wendet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern steuerbaren Arbeitslohn zu. Dies hat der BFH mit Urteil vom 21. November 2018 (Az.: VI R 10/17) zu einem einwöchigen Seminar zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil entschieden.
Unterliegt eine grundstücksverwaltende Gesellschaft nur kraft ihrer Rechtsform der Gewerbesteuer, kann sie die erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer auch dann in Anspruch nehmen, wenn sie an einer rein grundstücksverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Personengesellschaft beteiligt ist.
Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind. Dies gilt nicht, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 35 Euro nicht übersteigen.