SFTCelle: Weit mehr als nur „Facebook“-Einträge – der digitale Nachlass
Das deutsche Recht kennt kein „Eigentum“ an Daten. Es ist demzufolge rechtlich auch nicht abschließend geklärt, ob überhaupt und wenn ja, wie digitale Inhalte sachen- und erbrechtlich zu behandeln sind. Die Problematiken rund um den digitalen Nachlass wurden lange Zeit stiefmütterlich behandelt.