[vc_row el_class=”css_individuell_posts”][vc_column css=”.vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}”][vc_column_text]Faktorverfahren wird kaum angewandt

 

Das in der Lohnsteuerklasse IV mögliche Verfahren, mit dem Arbeitslohn entsprechend der tatsächlichen Einkommensverhältnisse von Ehegatten besteuert werden kann, wird in der Praxis kaum genutzt. Dies ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung[1] auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke[2].

Danach gab es im Jahr 2018 6,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger mit Familienstand verheiratet oder eingetragener Lebenspartnerschaft, in denen beide ein aktives Arbeitsverhältnis hatten. Das Faktorverfahren wurde in nur 39.267 Fällen genutzt, was einem Anteil von 0,585 % entspricht.

Nach Angaben der Regierung wurde das Faktorverfahren zwar dahingehend verändert, dass es nicht mehr jährlich beantragt werden muss, sondern nur noch alle zwei Jahre. Auch werde in den Steuerbescheiden gezielt über die Möglichkeit der Steuerklasse IV/IV mit Faktor aufgeklärt. Ob diese Maßnahme eine Wirkung entfalten werde, lasse sich aus Sicht der Regierung nicht sagen.

Wenn man aber die Anwendungszahlen sieht, dürfte das Faktorverfahren auch gegenwärtig nur für eine kleine Zahl von Fällen zur Anwendung kommen.

 

[1] BT-Drs. 19/12857

[2] BT-Drs. 19/12373

 

Stand: 7.10.2019[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]