Home-Office-Anmietung: Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung an den Arbeitgeber zu prüfen!
Vermietet ein Arbeitnehmer eine Einliegerwohnung als Homeoffice an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke, erzielt er aufgrund der Sonderrechtsbeziehung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Den steuerpflichtigen Vermietungseinnahmen steht der Werbungskostenabzug gegenüber.

