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News2022-02-14T09:28:21+01:00

SFTCelle: Fallstricke bei der Förderung des Mietwohnungsbaus

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus sieht für Wohnungsneubauten neben der Normal-Abschreibung von jährlich zwei Prozent eine fünfprozentige Sonderabschreibung im Jahr der Fertigstellung und den drei folgenden Jahren vor, wenn der Bauantrag im Zeitfenster Anfang September 2018 bis Ende 2021 gestellt wird.

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