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News2022-02-14T09:28:21+01:00

BMF: Änderung des amtlichen Vordrucks zur Erstattung von Meldungen nach § 138 Abs. 2 AO

Das BMF hat mit Schreiben vom 21.5.2019 den geänderten, amtlich vorgeschriebenen Vordruck zur Erstattung von Mitteilungen nach § 138 Abs. 2 AO bekannt gegeben (Vordruck BZSt-2). Dieser Vordruck ersetzt den bisher als Anlage 1 zum BMF-Schreiben vom 5.2.2018 veröffentlichten Vordruck mit sofortiger Wirkung.

22.05.2019|Aktuelles, iFrame, Körperschaftsteuer, Meldungen|
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