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News2022-02-14T09:28:21+01:00

BFH: Gesellschaftereinlage zur Vermeidung einer Inanspruchnahme als Bürge stellt nachträgliche Anschaffungskosten dar

Leistet ein Gesellschafter, der sich für Verbindlichkeiten der Gesellschaft verbürgt hat, eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft, um seine Inanspruchnahme als Bürge zu vermeiden, führt dies zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung, wie der BFH in seinem Urteil vom 20.7.2018 (Az.: IX R 5/15) entschieden hat.

22.11.2018|Aktuelles, Einkommen- und Lohnsteuer, iFrame, Meldungen|
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