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News2022-02-14T09:28:21+01:00

BMF: Hinweis des BSI zu geänderten Technischen Richtlinien für elektronische Aufzeichnungssysteme

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet.

04.03.2019|Aktuelles, iFrame, Meldungen|
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