Loading...
News2022-02-14T09:28:21+01:00

BFH: Tätigkeit eines Heileurythmisten als ähnlicher Beruf i.S.v. § 18 EStG

Der BFH hat entschieden, dass der Abschluss eines Integrierten Versorgungsvertrags nach §§ 140a ff. SGB V zwischen dem Berufsverband der Heileurythmisten und einer Krankenkasse ein ausreichendes Indiz für das Vorliegen einer dem Katalogberuf des Krankengymnasten/Physiotherapeuten ähnlichen Ausbildung und Tätigkeit ist.

11.04.2019|Aktuelles, Einkommen- und Lohnsteuer, iFrame, Meldungen|

BFH: Keine Anfechtung der KapESt-Anmeldung nach Einkommensteuerfestsetzung

Die Anmeldung der Kapitalertragsteuer durch ein Geldinstitut kann von dem Gläubiger der Kapitalerträge nicht mehr im Wege einer Drittanfechtungsklage angefochten werden, wenn die Kapitalerträge aufgrund eines Antrags nach § 32d Abs. 4 EStG bereits in die Steuerfestsetzung mit einbezogen wurden und die abgeführte Kapitalertragsteuer auf die Steuerschuld angerechnet wurde.

11.04.2019|Aktuelles, Einkommen- und Lohnsteuer, iFrame, Meldungen|
Nach oben