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News2022-02-14T09:28:21+01:00

Dürrebeihilfen: Geänderte Terminsetzung für die Vorlage der Buchabschlüsse 2018/2019

Im Zuge einer Änderung der Verwaltungsvereinbarung hat der Bund festgelegt, dass die Mittel bis zum 31.08.2019 ausgezahlt sein müssen. Da die Auszahlung bis zu diesem Termin abgeschlossen sein muss und bis dahin die Jahresabschlüsse 2018/2019 in der Regel noch nicht vorliegen, erfolgt die restliche Auszahlung auf Grundlage der bisher vorliegenden Antragsangaben unter Auflagen.

24.06.2019|Aktuelles, Einkommen- und Lohnsteuer, iFrame, Meldungen|

BMF: Anwendungserlass zu § 146a AO

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 (BGBl. S. 3152) ist § 146a AO eingeführt worden (Ordnungsvorschrift für die Buchführung und Aufzeichnung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme).

19.06.2019|Aktuelles, Meldungen|
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