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News2022-02-14T09:28:21+01:00

Corona-Soforthilfe: Neufassung der Förderrichtlinien

Nach Informationen des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums wird die bestehende Förderrichtlinie zum 31.3.2020 durch zwei neue Richtlinien ersetzt. Die erste Richtlinie, „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ setzt die Bundesförderung eins-zu-eins um und richtet sich an Soloselbständige, freiberuflich Tätige und Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten.

31.03.2020|Aktuelles, Meldungen|
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