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News2022-02-14T09:28:21+01:00

BMF: Neufassung der GoBD

Das BMF hat mit Schreiben vom 11.7.2019 die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) neu gefasst. Die Verwaltung reagiert damit auf Forderungen der steuerberatenden Berufe und der Wirtschaft, die Grundsätze an die fortschreitende Digitalisierung anzupassen.

18.07.2019|Aktuelles, iFrame, Meldungen|
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