BFH: Warenlieferungen im paneuropäischen Versand über Amazon
Liefert ein Verkäufer Waren über die Internetseite der Amazon Services Europe s.a.r.l. (Amazon) im Rahmen des Modells "Verkauf durch Händler, Versand durch Amazon" (auch "fulfillment by amazon" bzw. "Paneuropäischer Versand durch Amazon"), ist Leistungsempfänger der Warenlieferung des Verkäufers nicht Amazon, sondern der Endkunde.
FinMin Sachsen-Anhalt: Finanzämter öffnen wieder für den Publikumsverkehr
Die Finanzämter des Landes Sachsen-Anhalt werden ab 2. bzw. ab 15. Juni wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Für den Besuch des Finanzamts sind folgende Hinweise zu beachten.
BMF: Änderung des Anwendungserlasses zu § 146a AO
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 31. Januar 2014 (BStBl I S. 290), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 4. Mai 2020 (BStBl I S. 518) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert.
Neues Gesicht in unserer Seminarabteilung
Der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt freut sich, Luisa Mentele als neue Mitarbeiter in der Seminarabteilung des Verbandes begrüßen zu dürfen und wünschen ihr einen guten Start in der Seminarabteilung!
BFH: Keine Berichtigung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids bei fehlender Erfassung der vom Steuerpflichtigen ordnungsgemäß erklärten Einkünfte
§ 129 Satz 1 AO erlaubt nur die Berichtigung von Schreibfehlern, Rechenfehlern und ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten (sog. mechanische Versehen), die beim Erlass des Verwaltungsakts unterlaufen sind. § 129 AO ist dagegen nicht anwendbar, wenn dem Sachbearbeiter des FA ein Tatsachen- oder Rechtsirrtum unterlaufen ist oder er den Sachverhalt mangelhaft aufgeklärt hat.

