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News2022-02-14T09:28:21+01:00

FG Schleswig-Holstein: Keine tatsächliche Durchführung eines Ergebnisabführungsvertrages bei unterlassener Bilanzierung

Mit Urteil vom 6. Juni 2019 hat das FG Schleswig-Holstein entschieden, dass ein Ergebnisabführungsvertrag (EAV) nicht tatsächlich durchgeführt wird, wenn der gegen die Organträgerin bestehende Anspruch auf Verlustübernahme in der Bilanz der Organgesellschaft nicht ausgewiesen wird.

29.01.2020|Aktuelles, Einkommen- und Lohnsteuer, iFrame, Meldungen|
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