Gleichlautende Erlasse zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
Nach dem Ergebnis einer Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen (§ 19 Abs. 3 Satz 3 GewStG), Folgendes!
BMF: Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
Das BMF hat mit Schreiben vom 19.3.2020 zu steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus Stellung genommen
Dürfen Steuerberater Mandanten bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld vertreten?
Diese Frage ist bisher höchstrichterlich nicht entschieden. Zulässig ist jedenfalls das bloße Ausfüllen des Antragsformulars für die Beantragung von Kurzarbeitergeld für den Mandanten. Nicht beraten dürfen Steuerberater ihre Mandanten in arbeitsrechtlichen Fragen rund um die Frage von betriebsbedingten Kündigungen.
Der Steuerberaterverband unterstützt seine Mitglieder!
In den nächsten Tagen werden wir weiterhin aktuelle Informationen, Arbeitshilfen, Muster-Anträge und Ähnliches veröffentlichen. Wenn Sie Informationen vermissen oder welche entdeckt haben, die für andere Kolleginnen und Kollegen hilfreich sein könnten, kontaktieren Sie uns gerne!
FAQ des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Die Auswirkungen der Corona-Epidemie treffen zunehmend auch die Wirtschaft. Die niedersächsische Landesregierung bietet zahlreiche Unterstützungsangebote für betroffene Unternehmen.