Merkblatt KfW-Schnellkredit 2020
Im Rahmen des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise wird das KfW-Sonderprogramm 2020 um den KfW-Schnellkredit 2020 zur Finanzierung von Vorhaben in Deutschland erweitert.
Protokoll der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
Hier finden Sie das Protokoll der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15. April 2020.
Corona-Krise – Infos zu Jahresabschluss, Bankgespräch und Kurzarbeitergeld auf dem DStV-YouTube-Kanal
Neue Videoclips zur Unterstützung in der Corona-Krise finden Sie jetzt auf dem DStV-YouTube-Kanal (powered by TeleTax)! In einem Video erläutert Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin Sibylle Wirth welche Auswirkungen die Situation auf den Jahresabschluss zum 31.12.2019 haben kann.
BMF: Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene
Zur Förderung und Unterstützung des gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe der von der Corona-Krise Betroffenen werden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bestimmte Verwaltungsregelungen getroffen.
KfW-Schnellkredit 2020 für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern ab 15.4.2020 beantragen
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Unternehmen ab dem 15.4.2020 den neuen KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes.