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News2022-02-14T09:28:21+01:00

Übermittlung von Voranmeldungen in Neugründungsfällen

Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz wurde § 18 Abs. 2 UStG zum 1. Januar 2021 um einen Satz 6 ergänzt. Dieser sieht vor, dass für Neugründer die generelle Verpflichtung zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung in den beiden ersten Jahren ausgesetzt wird, allerdings beschränkt auf die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026.

15.02.2021|Aktuelles, iFrame, Meldungen, Umsatzsteuer|
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