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News2022-02-14T09:28:21+01:00

Steuersatzminderung für Gastronomie bis Ende 2022

Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat am 3.2.2021 beschlossen, den verringerten Mehrwertsteuersatz für die Abgabe von Speisen in Restaurants und Cafés bis Ende 2022 beizubehalten. Ursprünglich ist die Regelung bis Ende Juni 2021 befristet gewesen. Das konkrete Gesetzgebungsverfahren bleibt natürlich noch abzuwarten.

15.02.2021|Aktuelles, iFrame, Meldungen|

Übermittlung von Voranmeldungen in Neugründungsfällen

Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz wurde § 18 Abs. 2 UStG zum 1. Januar 2021 um einen Satz 6 ergänzt. Dieser sieht vor, dass für Neugründer die generelle Verpflichtung zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung in den beiden ersten Jahren ausgesetzt wird, allerdings beschränkt auf die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026.

15.02.2021|Aktuelles, iFrame, Meldungen, Umsatzsteuer|
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