Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen per Gesundheitstelefon
Telefonische Beratungsleistungen, die eine GmbH im Auftrag von gesetzlichen Krankenkassen durch "Gesundheitscoaches“ ausführt, können als umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen gelten. Sofern bestimmte Qualitätsstandards gewährleistet sind, können die steuerfreien telefonischen Beratungen auch von medizinischen Fachangestellten oder Krankenschwestern durchgeführt werden.
Blockheizkraftwerk: Lieferung von Wärme durch WEG an Eigentümer
Betreibt eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ein Blockheizkraftwerk und liefert Wärme an die jeweiligen Eigentümer der Gemeinschaft, so sind diese Leistungen nach § 4 Nr. 13 UStG, also nach nationalem Recht, umsatzsteuerfrei. Der EuGH hält diese Bestimmung jedoch für unvereinbar mit dem EU-Recht.
Neues Wahlrecht ermöglicht Überbrückungshilfe II auch ohne Verlustrechnung
Ab sofort können betroffene Unternehmen im Rahmen der Überbrückungshilfe II flexibler agieren. Sie können rückwirkend bei der Schlussabrechnung von einem Wahlrecht Gebrauch machen, auf welchen beihilferechtlichen Rahmen sie ihre Anträge für die Gewährung der Überbrückungshilfe II stützen.
Wahlrechte sollen auch November- und Dezemberhilfe flexibilisieren
Unternehmen sollen nach aktuellen Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) nunmehr auch bei der November- und Dezemberhilfe ein Wahlrecht haben, auf welchen Beihilferahmen sie ihren Antrag stützen.
BMF: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Legens von Hauswasseranschlüssen
Mit Urteil vom 7. Februar 2018 - XI R 17/17 hat der BFH entschieden, dass das Legen eines Hauswasseranschlusses auch dann als „Lieferung von Wasser“ i. S. d. § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG anzusehen ist, wenn diese Leistung nicht von dem Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird, das das Wasser liefert.