Bundestag beschließt Drittes Corona-Steuerhilfegesetz
Der Bundestag hat am 26.2.2021 den Gesetzentwurf „zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz, BT-Drucks. 19/26544) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 19/26970) beschlossen.
BMF: Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
Das BMF hat am 26.2.2021 das angekündigte Schreiben veröffentlicht, das eine einjährige Nutzungsdauer auf digitale Wirtschaftsgüter zulässt (vgl. auch unsere Meldung v. 26.02.2021). Für die im Schreiben näher definierten Wirtschaftsgüter „Computerhardware“ und „Betriebs- und Anwendersoftware“ kann eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden.
Digitale Wirtschaftsgüter und einjährige Nutzungsdauer: Es kommt was!
Die Beschlussempfehlung und der Bericht und die Beschlussfassung des Finanzausschusses enthält aber mehr, als die reinen Gesetzesänderungen. Ganz versteckt wird in der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Bundestages-Finanzausschuss zum Dritte Corona-Steuerhilfegesetz auf Folgendes hingewiesen.
BFH: Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden
Bestehen bei Gebäuden, die teilweise umsatzsteuerpflichtig und teilweise umsatzsteuerfrei verwendet werden, erhebliche Unterschiede in der Ausstattung der verwendeten Räume, sind die Vorsteuerbeträge nach dem (objektbezogenen) sog. Umsatzschlüssel aufzuteilen.
Präsenzveranstaltungen in Niedersachsen wieder zulässig! Wir starten ab 1. März!
Nach den neu veröffentlichten FAQ zur Corona-Verordnung (Stand: 15.2.2021) sind Präsenzveranstaltungen in Niedersachsen im Bereich der beruflichen Fort- und Weiterbildung wieder zulässig. Vor diesem Hintergrund werden die Seminare des Verbandes unter strenger Einhaltung unseres Hygienekonzepts ab dem 1. März wieder beginnen.