Drittes Corona-Steuerhilfe-Gesetz verabschiedet / Corona-Update
Eine Woche nach dem Bundestag hat am 5. März 2021 auch der Bundesrat dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Es kann daher nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Anpassung von Vorauszahlungsbescheiden zum Solidaritätszuschlag
Mit Schreiben vom 5. März 2021 hat das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt mitgeteilt, dass derzeit durch die Finanzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt mit Hochdruck daran gearbeitet wird, bis zum nächsten Vorauszahlungstermin am 10. März 2021 die Vorauszahlungen zum Solidaritätszuschlag anzupassen.
Neues zur zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets
Zum 1. Juli treten weitreichende umsatzsteuerliche Änderungen bei Fernverkäufen und Dienstleistungen im B2C-Geschäft in Kraft. Das dazugehörige BMF-Entwurfsschreiben liegt auf dem Tisch. Der DStV regt weitere Klarstellungen an.
Anträge auf Überbrückungshilfe III ab sofort auch für große Unternehmen möglich
Ab sofort können auch große Unternehmen die Überbrückungshilfe III beantragen. Die bisher geltende Umsatzhöchstgrenze von 750 Millionen Euro für vom Lockdown betroffene Unternehmen ist weggefallen. Anträge sind unter dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich.
Anträge auf erweiterte November- und Dezemberhilfe ab sofort möglich
Unternehmen mit einem hohen Finanzbedarf von über zwei Millionen Euro können ab sofort die sog. erweiterte November- und Dezemberhilfe beantragen. Anträge sind unter dem bundeseinheitlichen Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich.