Drittes Corona-Steuerhilfe-Gesetz verabschiedet / Corona-Update

 

Führt die Übernahme von Kosten für Covid-19-Tests durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn?
BMF: „Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von Covid-19-Tests (Schnelltest, PCR- und Antikörper-Tests), ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Die Kostenübernahme ist kein Arbeitslohn.“
Quelle: Internetseite Bundesfinanzministerium, FAQ „Corona“ Steuern, VI. 15.

Bundesrat stimmt Drittem Corona-Steuerhilfe-Gesetz zu
Eine Woche nach dem Bundestag hat am 5. März 2021 auch der Bundesrat dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Es kann daher nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
– Der bereits geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie wird über den 30. Juni 2021 hinaus bis Ende 2022 verlängert. Für Getränke bleibt es beim regulären Steuersatz von 19 Prozent.
– Das Gesetz hebt den steuerlichen Verlustrücktrag für Unternehmen und Selbstständige auf 10 Millionen Euro an, bei Zusammenveranlagung auf 20 Millionen Euro. Dies gilt für die Jahre 2020 und 2021, ebenso beim vorläufigen Verlustrücktrag für 2020. Der vorläufige Verlustrücktrag für 2021 wird bei der Steuerfestsetzung für 2020 berücksichtigt. Zudem besteht die Möglichkeit, die Stundung auch für die Nachzahlung bei der Steuerfestsetzung 2020 zu beantragen.
Quelle: Bundesrat Kompakt, Stand 5.3.2021

FAQ Überbrückungshilfe III wieder überarbeitet
Die FAQ zur Überbrückungshilfe III wurden am 1.3.2021 und am 4.3.2021 geändert. Unter anderem wurden am 4.3.2021 Ergänzungen in der Definition der Soloselbständigen aufgenommen (1.1., Fußnote 1). Mit den Änderungen vom 1.3.2021 wurde unter anderem „3.4 Muss die Überbrückungshilfe III bereits bei Erstantrag für den gesamten Zeitraum bis Juni beantragt werden?“ neu aufgenommen, darin wird die Beantragung für Teilmonate statt für den gesamten Zeitraum bis Juni 2021 angesprochen.

Leitfaden Beantragung der Neustarthilfe
Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern hat einen Leitfaden für Antragsteller für die Beantragung der Neustarthilfe erstellt, in diesem wird die Antragstellung Schritt für Schritt erläutert. https://www.ihk-muenchen.de/ihk/documents/Recht-Steuern/Leitfaden-NSH-Antrag.pdf

 

Autor: Marianne Kottke, LSWB-Bibliothek

Stand: 05.03.2021