Information des BayLFSt zur Durchführung von Festveranstaltungen
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat seine 12seitige Information über steuerliche Fragen bei der Durchführung von Festveranstaltungen durch Vereine aktualisiert. Das Merkblatt enthält Informationen zu folgenden Themen:
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- Ertragsteuern (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer)
- Umsatzsteuer
- Steuerabzug für ausländische Künstler gem. § 50a EStG
- Lohnsteuer
Sie finden die Information des BayLFSt auf der Internetseite das Bayerischen Landesamts für Steuern in der Rubrik Steuerinfos – Vereine (Link) unter der Überschrift „Festveranstaltungen und Lotterien“.
Stand: 29.1.2020